Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2023

Anlage zum Vertrag über eine Mitgliedschaft zwischen der
Fitnesspoint GbR Markus Ebner / Bianca König / Norman Riehm GbR („Fitnesspoint Schwabach, Fitnesspoint Cham, Fitnesspoint Vilshofen“)
Markus Ebner / Bianca König / Peter Hofbauer („Fitnesspoint Regensburg)
Markus Ebner/Peter Hofbauer GbR („Fitnesspoint Pfarrkirchen“)
und xxx („Mitglied“)
Inhalte, welche Standort Schwabach, Regensburg, Cham, Vilshofen, Pfarrkirchen betreffen werden mit („Fitnesspoint“) angegeben.

§ 1 Vertragsschluss

(1) Vertragsschluss im Studio Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Fitnesspoint ist berechtigt, von dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit Fitnesspoint aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Fitnesspoint gekündigt wurde.

§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte, Zutrittsmedium

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fitnesspoint möglich.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich Fitnesspoint gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium und die personalisierte Studio-App nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Zutrittsmediums und des technischen Geräts (z.B. Smartphone) mit der personalisierten Studio-App unverzüglich schriftlich oder in Textform bei dem Studio zu melden.

§ 3 Folgen eines Verlustes von Zutrittsmedium/technischem Gerät mit der personalisierten Studio-App bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust von Zutrittsmediums oder des technischen Geräts (z.B. Smartphone) mit der personalisierten Studio-App wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen jeweils 10,00 EUR für das Zutrittsmedium und für die personalisierte Studio-App.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt das Zutrittsmedium oder die Zugangsberechtigung über die Studio-App des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Studios durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz iHv 500,-- EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, des Hausrechts und der Kündigung aus wichtigen Grund durch Fitnesspoint bleibt unberührt.

§ 4 Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Studios berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch das Zutrittsmedium oder durch die personalisierte Studio-App ausweisen kann.

§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Der Umfang der von Fitnesspoint geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den vereinbarten Leistungen der gebuchten Mitgliedschaft. Der Zugang zu den Sanitäranlagen (WC/Umkleidebereich und Dusche) ist unabhängig der Tarife für jedes Mitglied zugänglich. Zusatzleistungen können individuell am Add On Terminal je nach Vertragslaufzeit 1/12/24 Monate gekündigt werden. Die Zusatzleistungen sind kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Kalendermonatsende bzw. zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu- oder abgewählt werden.

(2) Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können im Studio erfragt werden.

(3) Das Studio garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Studios mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

(4) Die Prüfung und Überwachung der Sporttauglichkeit und des Gesundheitszustandes des Mitglieds gehören nicht zum Leistungsumfang des Studios.

§ 6 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke/Konsumverbote

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter nichtalkoholischer Getränke ist innerhalb des Studios gestattet.

(3) Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie mitgebrachte Speisen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Das Studio haftet nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fitnesspoint, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Fitnesspoint zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages über die Mitgliedschaft genannten Einrichtungen.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 8 Kündigungsrechte des Studios

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das Studio, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das Studio ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 9 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte, vollumfängliche Nutzung der des Studios unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

(2) In den Fällen der Erkrankung gemäß Abs. 1 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, beim Studio im Original eingereicht wird.

(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss dem Studio schriftlich oder in Textform zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Fitnesspoint maßgeblich.

(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied das Zutrittsmedium beim Studio abzugeben und die personalisierte Studio-App zu löschen. Erfolgt die Rückgabe und Nachweis der Löschung nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 3 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

§ 10 Stilllegung des Vertrages

(1) Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wegen

  1. Eintritts einer Schwangerschaft des Mitglieds oder
  2. Vorübergehender, gesundheitlicher Einschränkungen von voraussichtlich mehr als einem Monat, während dessen die vollumfängliche Nutzung des Studios unmöglich oder schädlich wäre oder
  3. ausdrücklicher Vereinbarung auf dem Vertrag über die Mitgliedschaft. (2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 wird die Stilllegung nur wirksam, wenn ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, beim Studio im Original eingereicht wird. Die Stilllegung wegen Eintritts einer Schwangerschaft endet 3 Monate nach Entbindung oder sonstiger Beendigung der Schwangerschaft. Die Stilllegung wegen gesundheitlicher Einschränkungen endet mit Ablauf des im Attest genannten Termins, sofern nicht ein Folgeattest, das die Erkrankung bestätigt, vor Ablauf im Original beim Studio eingereicht wird.

(3) Die Stilllegung ist dem Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied schriftlich oder in Textform bekannt zu geben.

(4) Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen des Studios nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

(5) Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

§ 11 Wertsicherungsanpassung

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Deutschland monatliche verlautbarte Verbraucherpreisindex 2022 oder in an seiner Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des Jahres und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für Januar des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährliche Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

§ 12 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung, Videoüberwachung

(1) Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung sowie um ein digital erstelltes Foto (Gesicht des Mitglieds) zur Zugangskontrolle.

(2) Zudem werden bei Betreten des Studios die auf dem Zutrittsmedium oder personalisierter Studio-App gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Fitnesspoint speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird das Studio hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise vom Studio verwiesen.

(4) Zur Vermeidung und Verfolgung von Straftaten und Personen- und Sachschäden wird gemäß gesonderter Einwilligung des Mitglieds (Anlage) der gesamte Trainingsbereich/Eingangsbereich im Fitnesspoint unter Beachtung der DS-GVO videoüberwacht.

§13 Schriftform. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Vereinbarungen oder Zusicherungen vor oder bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform getroffen werden.

(2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des jeweiligen Fitnesspoint Standortes.

(3) Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des jeweiligen Fitnesspoint Standortes, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

Information über und Einwilligung in die Videoüberwachung des Trainings-/Eingangbereichs

  1. Mit dieser Anlage zum Mitgliedsvertrags wird das Mitglied über die Anwendung der Videoüberwa-chung in dem Trainings-/Eingangbereichs des Studios von Fitnesspoint informiert. Eine Überwachung in anderen als in den genannten Flächen ist nicht vorgesehen. Die Überwachung soll zur Erhöhung der Sicherheit beitragen und dient ausschließlich der Feststellung und der Vermeidung von Diebstählen, Sachbeschädigung, Personenschäden, sonstigen strafbaren Handlungen oder sonstigen Rechts-verstößen im Geschäftslokal
  2. Die Installation von Kameras bzw. Überwachungsanlagen erfolgt im Trainings-/Eingangsbereich. Auf die Überwachung wird deutlich sichtbar hingewiesen.
  3. Die von der Kamera aufgezeichneten Daten werden ausschließlich in einem vom sonstigen System von Fitnesspoint getrennten, mit keinem anderen System verbundenen EDV-System verarbeitet. Die Daten, die aus den Kamera- / Videoüberwachungssystem gewonnen werden, werden innerhalb des Betriebs von Fitnesspoint verarbeitet und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden ist zulässig.
  4. Das Aufzeichnungsgerät steht in einem verschlossenen Raum, der nur dem Berechtigten zugänglich ist. Berechtigt zur Überprüfung dieser Aufzeichnung sind nur folgende Personen: Die Geschäftsfüh-rung oder die von dieser hierfür beauftragten Personen sowie Behördenvertreter (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft). Der Monitor befindet sich in abschließbaren Büroräumen. Die Wiedergaben auf den Monitoren können von dort befindlichen Personen eingesehen werden.
  5. Die durch das Kamera- / Video- / Überwachungssystem gewonnen Daten werden spätestens nach 2 Wochen nach Aufzeichnung gelöscht, sofern nicht ein Überprüfungs- und/oder Strafverfolgungs-verfahren eingeleitet wurde.
  6. Fitnesspoint und das Mitglied sind sich einig, dass das Videoüberwachungssystem ausschließlich zu dem in Ziffer 1 genannten Grund installiert und betrieben wird.
  7. Das Mitglied willigt im oben genannten Umfang in die Videoüberwachung ein.
  8. Das Fitnessstudio ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Mitgliedern zu machen und diese zu veröffentlichen. Aufnahmen und Veröffentlichung begründen keinen Vergütungsanspruch. Es besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages.