Stand März 2023
Anlage zum Vertrag über eine Mitgliedschaft zwischen der
Fitnesspoint GbR Markus Ebner / Bianca König / Norman Riehm GbR („Fitnesspoint Schwabach, Fitnesspoint Cham, Fitnesspoint Vilshofen“)
Markus Ebner / Bianca König / Peter Hofbauer („Fitnesspoint Regensburg)
Markus Ebner/Peter Hofbauer GbR („Fitnesspoint Pfarrkirchen“)
und xxx („Mitglied“)
Inhalte, welche Standort Schwabach, Regensburg, Cham, Vilshofen, Pfarrkirchen betreffen werden mit („Fitnesspoint“) angegeben.
(1) Vertragsschluss im Studio Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Fitnesspoint ist berechtigt, von dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit Fitnesspoint aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch Fitnesspoint gekündigt wurde.
(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fitnesspoint möglich.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich Fitnesspoint gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium und die personalisierte Studio-App nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Zutrittsmediums und des technischen Geräts (z.B. Smartphone) mit der personalisierten Studio-App unverzüglich schriftlich oder in Textform bei dem Studio zu melden.
(1) Bei Verlust von Zutrittsmediums oder des technischen Geräts (z.B. Smartphone) mit der personalisierten Studio-App wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen jeweils 10,00 EUR für das Zutrittsmedium und für die personalisierte Studio-App.
(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt das Zutrittsmedium oder die Zugangsberechtigung über die Studio-App des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Studios durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz iHv 500,-- EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, des Hausrechts und der Kündigung aus wichtigen Grund durch Fitnesspoint bleibt unberührt.
Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Studios berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch das Zutrittsmedium oder durch die personalisierte Studio-App ausweisen kann.
(1) Der Umfang der von Fitnesspoint geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den vereinbarten Leistungen der gebuchten Mitgliedschaft. Der Zugang zu den Sanitäranlagen (WC/Umkleidebereich und Dusche) ist unabhängig der Tarife für jedes Mitglied zugänglich. Zusatzleistungen können individuell am Add On Terminal je nach Vertragslaufzeit 1/12/24 Monate gekündigt werden. Die Zusatzleistungen sind kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Kalendermonatsende bzw. zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu- oder abgewählt werden.
(2) Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können im Studio erfragt werden.
(3) Das Studio garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Studios mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
(4) Die Prüfung und Überwachung der Sporttauglichkeit und des Gesundheitszustandes des Mitglieds gehören nicht zum Leistungsumfang des Studios.
(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter nichtalkoholischer Getränke ist innerhalb des Studios gestattet.
(3) Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie mitgebrachte Speisen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
(1) Das Studio haftet nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fitnesspoint, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Fitnesspoint zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages über die Mitgliedschaft genannten Einrichtungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das Studio, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das Studio ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
(4) Bistroguthaben unter EUR 10,- werden gemäß AGB nicht ausbezahlt und umgebucht.
(1) Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte, vollumfängliche Nutzung der des Studios unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.
(2) In den Fällen der Erkrankung gemäß Abs. 1 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, beim Studio im Original eingereicht wird.
(3) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss dem Studio schriftlich oder in Textform zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Fitnesspoint maßgeblich.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied das Zutrittsmedium beim Studio abzugeben und die personalisierte Studio-App zu löschen. Erfolgt die Rückgabe und Nachweis der Löschung nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 3 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.
(1) Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wegen
(3) Die Stilllegung ist dem Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied schriftlich oder in Textform bekannt zu geben.
(4) Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen des Studios nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Für die Bearbeitung einer Stillegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ fällig.
(5) Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Deutschland monatliche verlautbarte Verbraucherpreisindex 2022 oder in an seiner Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des Jahres und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für Januar des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährliche Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.
(1) Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung sowie um ein digital erstelltes Foto (Gesicht des Mitglieds) zur Zugangskontrolle.
(2) Zudem werden bei Betreten des Studios die auf dem Zutrittsmedium oder personalisierter Studio-App gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Fitnesspoint speichert diese Daten für maximal zwei Monate. Sie dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird das Studio hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise vom Studio verwiesen.
(4) Zur Vermeidung und Verfolgung von Straftaten und Personen- und Sachschäden wird gemäß gesonderter Einwilligung des Mitglieds (Anlage) der gesamte Trainingsbereich/Eingangsbereich im Fitnesspoint unter Beachtung der DS-GVO videoüberwacht.
(1) Vereinbarungen oder Zusicherungen vor oder bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform getroffen werden.
(2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des jeweiligen Fitnesspoint Standortes.
(3) Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des jeweiligen Fitnesspoint Standortes, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Falle durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.